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Völlige Transparenz

Geschäftliche Partnerschaften zwischen Bank und Kunde sind häufig von gegenseitigem Misstrauen geprägt. Es geht auch anders, wie der folgende Fall beweist.

Wenn Hanspeter D., Inhaber eines Logistikbetriebes aus Baden-Württemberg mit rund vierzig Mitarbeitern, seinen Kollegen im örtlichen Unternehmensverband vom geschäftlichen Umgang mit seiner Hausbank erzählt, sieht er sich regelmäßig Skepsis und Unglauben gegenüber. Selbst langjährigen Weggefährten des nun bereits in der dritten Generation tätigen Unternehmers fällt es schwer, den immer wiederkehrenden Hinweisen von D. auf seine angeblich "völlig komplikationslose" Geschäftsverbindung mit dem Kreditinstitut, der örtlichen Kreditgenossenschaft, zu folgen. Während die meisten Teilnehmer der Runde, ebenfalls durchweg gestandene und erfolgreiche Unternehmer, die eigenen Beziehungen zu Ihren Bankinstituten als eher reserviert beschreiben, hören Sie von D. in diesem Zusammenhang ausschließlich Vokabeln wie "kundennah", "absolut verlässlich" und "völlig transparent".

Ungleiche Qualität der Transparenz

Vor allem am letztgenannten Punkt scheiden sich die Geister. Fast einhellig muss sich D. immer wieder anhören, dass sich Transparenz, wie sie Kreditinstitute offenbar verstehen, nahezu ausschließlich auf das regelmäßige Bereitstellen betriebseigener Unternehmensdaten erstreckt, bankseitig aber so gut wie nie auf das Offenlegen von Details etwa bei Einzelheiten zum Rating, bei der Kreditvergabe oder bei der Zinssatzfindung beim Kontokorrentkredit oder bei betrieblichen Darlehen eingegangen wird. Dabei wird übrigens durchaus eingeräumt, dass der jeweils zuständige Kundenberater der Bank diese Zurückhaltung nicht böswillig ausübt, sondern einfach nicht genau weiß, wie beispielsweise wichtige betriebswirtschaftliche oder persönliche Faktoren beim Unternehmensrating in welchem Umfang und mit welcher Gewichtung in das Gesamtergebnis einfließen. In der Summe, so wird kritisiert, ändert dies aber nichts an der ungleichen Qualität der Transparenz. Auf der einen Seite das Verlangen nach nahezu völliger Durchsichtigkeit des Kunden, auf der anderen Seite eine diesbezüglich eher mangelnde Bereitschaft des Kreditgebers zum Entgegenkommen.

D. kann und will sich dieser "Generalkritik" nicht anschließen, da er bereits vor Jahren intensiv darüber nachgedacht hat, wie er die Geschäftsverbindung zu seiner Hausbank auf eine langfristig verlässliche Grundlage stellen kann. Bei diesem Entscheidungsprozess hat er es sich keineswegs leicht gemacht. Nach verschiedenen Gesprächen mit seiner Bank, seinem Steuerberater und nicht zuletzt mit unterschiedlichen Ratgebern aus seiner Branche hat er entschieden, der Bank als seinem Finanzpartner ein derart hohes Maß an Informationen zukommen zu lassen, das nicht nur in der Logistikbranche seinesgleichen suchen dürfte. Diese Informationsbereitschaft zeigt sich unter anderem darin, dass sein Kundenberater den persönlichen Zugangscode des Intranets von D. kennt und somit in der Lage ist, die monatlich relevanten Unternehmenszahlen zeitgleich wie D. abzurufen und bankenintern auszuwerten.

Dabei handelt es sich wohlgemerkt keineswegs um eher oberflächliche Kennzahlen, sondern um detaillierte Informationen vor allem zur Liquidität und zur Rentabilität des Betriebes. Da D. darüber hinaus eine Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Datenverarbeitungsprogrammen der Bank einsetzt, wird damit eine weitere Optimierung der regelmäßig erfolgenden Finanzanalysen ermöglicht. Diese unmittelbaren Durchgriffsmöglichkeiten der Bank haben sich längst bewährt. Je nach aktueller Situation und Erläuterungsbedarf kann der Kundenberater entweder D. direkt oder dessen Steuerberater auf dem "kleinen Dienstweg" nach zusätzlichen Informationen fragen. Diese Offenheit weiß das Kreditinstitut seinerseits zu schätzen. D. erhält, falls erforderlich und von ihm gewünscht, ebenfalls kurzfristig die erwähnten Details zu seinem Rating oder nachvollziehbare Begründungen für Veränderungen in seiner Kreditzinshöhe. Selbst die Bewertungsrichtlinien der Bank bezüglich seiner Kreditsicherheiten sind ihm weitgehend bekannt. Offene Fragen, das ist jedenfalls seine bisherige Erfahrung, werden in aller Regel kurzfristig und vor allem kompetent sowie zielorientiert beantwortet.

Offenheit und gegenseitiger Respekt

Das gilt übrigens auch für Geldanlagen, die je nach Liquiditätslage des Betriebes möglich sind. Seine diesbezüglichen Vergleiche haben ergeben, dass seine Hausbank auch hier absolut konkurrenzfähig ist. Das gilt selbst im Vergleich zu diversen Direktbanken, bei denen je nach Anbieter bekanntlich ebenfalls überdurchschnittliche Zinssätze möglich sind. D. lässt übrigens keinerlei Zweifel daran aufkommen, dass er Angebote seiner Bank sowohl im Anlage- als auch im Kreditbereich durchaus mit anderen Banken vergleicht. Auch hier gilt das Prinzip der Offenheit und des gegenseitigen Respekts, so dass zum Beispiel Nachbesserungen bei Zinssätzen gar nicht erst erfolgen. Beide Geschäftspartner kennen offenbar ihre finanziellen Schmerzgrenzen und sind durch die langjährige Verbindung aufeinander eingespielt.

Ein weiteres Kriterium dieser Zusammenarbeit ist die klare Kompetenzverteilung auf beiden Seiten: während D. einen konkreten Bankmitarbeiter sowie im Vertretungsfall dessen Stellvertreter ansprechen kann, gibt es im Unternehmen neben D. als Inhaber einen Prokuristen und natürlich den Steuerberater als ausschließliche Gesprächspartner der Bank. Es gab nach Aussage von D. bisher noch keinen einzigen Fall, in dem es zu keiner unmittelbaren Kommunikation kam. Vor allem Urlaubsvertretungen und die damit immer wieder verbundenen Übergabeprobleme und die dabei möglichen Missverständnisse sind somit kein Thema für Unternehmen und Bank.

 

Check-Liste: So verbessern Sie die Kommunikation

  1. Wenn Sie an einer Verbesserung der Kommunikation zu Ihrer Bank interessiert sind, sollten Sie darüber nachdenken, in einem Gespräch mit Ihrem Kundenberater Details zu klären.

  2. Dazu gehört erfahrungsgemäß das Maß Ihrer Bereitschaft, die Bank an Ihrer wirtschaftlichen Situation möglichst zeitnah teilhaben zu lassen. Ob dies wie im beschriebenen Fall durch die Zugangsmöglichkeit etwa zu Ihrem Intranet geschieht, ist zweifellos gewöhnungsbedürftig. Ein solcher Schritt setzt in der Regel eine ebenso große Transparenzbereitschaft bei Ihrer Bank voraus. Ziehen Sie dies ernsthaft in Erwägung, sollten beide Seiten Einzelheiten dazu verbindlich festlegen.

  3. Inhalte einer solchen Festlegung sollten auch die gegenseitigen Vorteile sein. Diese können sich Ihrerseits beispielsweise in verbesserten Zinssätzen ausdrücken, während die Bank zum Beispiel durch einen verringerten Verwaltungsaufwand Kostenvorteile erzielt, die ebenfalls beiden Partnern zu Gute kommen.

Ob diese Situation auch auf andere Betriebe übertragen werden kann, wird jeder interessierte Betriebsinhaber selbst entscheiden. Mut machen sollte dieser Fall vor allem jenen Unternehmern und Banken, die aus der Vergangenheit gelernt haben, dass konstruktives Aufeinanderzugehen und nicht ausgeprägtes Defensivverhalten die gegenseitige Sichtweise schärfen hilft.

aus "Creditreform – das Unternehmermagazin aus der Verlagsgruppe Handelsblatt", Autor: Michael Vetter

 

 

 



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