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Reicht die Vorsorge?
Reicht die Vorsorge?
Creditreform Unternehmermagazin
Creditreform Magazin, 04.10.2010
Das neue Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, die Suche nach Fachkräften sowie die Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben sorgen für eine Neuorientierung bei der betrieblichen Altersvorsorge. Lesen Sie, wie die bAV für alle Beteiligten zur Win-Win-Situation wird.
Theo Turm kurbelt bei HDI-Gerling Leben das Geschäft mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) neu an. Die virtuelle Schachfigur ist der Hauptdarsteller in einem Film, den der Kölner Versicherer speziell für Vermittler aufgelegt hat. Ihnen soll Theo Turm zeigen, wie sie Zugang zu Firmenkunden ohne Vorsorgeeinrichtung finden – und zu solchen, die ihr System an aktuelle Entwicklungen bisher nicht angepasst haben.
Schon der erste Schachzug zielt daher auf die Bedarfs- und Risikoanalyse (BuRa) in Firmen – also auf unternehmensindividuelle, finanzielle und rechtliche Aspekte, allesamt wichtige Bausteine für eine ganzheitliche bAV. Die Schachfigur wurde gewählt, da das BuRa-Konzept und die bAV-Umsetzung in Unternehmen analog eines Schachspiels – strategische und aufbauende Vorgehensweise – erfolgen sollte, verrät Sandra Spiecker, Leiterin Analysen und Konzepte bAV bei HDI-Gerling.
Am Ende des Projekts soll es allerdings, anders als bei einem Schachspiel, nur Gewinner geben: der Arbeitgeber, der sich an der Vorsorgeeinrichtung beteiligt und dafür Lohnnebenkosten spart. Und die Mitarbeiter, die für ihr Alter vorsorgen können, ohne während der Ansparphase mit Konsumverzicht bestraft zu werden. Und den Vermittler, der Anerkennung erntet und sich dem Kunden als permanenter Berater in Sachen Altersabsicherung empfiehlt.
Laut HDI kommt Theo Turm genau zur rechten Zeit: Bei jeder zweiten Firma mit einer Versorgungslösung fürs Alter ist diese veraltet, Schuld daran ist unter anderem das zum Jahresbeginn 2010 eingeführte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Hinzu kommt, dass im Zuge des War for Talents inzwischen jeder dritte Betrieb mit einer bAV werben möchte und somit deren Bedeutung steigt. Doch noch immer gilt: Jedes vierte Unternehmen mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten verfügt über keinerlei betriebliche Alterslösung.
Anspruch auf bAV
Denn noch immer unterliegt ein Drittel der Mitarbeiter dem Irrglauben, die Altersversorgung über den Betrieb sei eine rein freiwillige Angelegenheit ihres Arbeitgebers. Dabei hat grundsätzlich jeder Beschäftigte das Recht, einen Teil seines Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersvorkehrung zu investieren. Zudem ist weithin unbekannt, dass die Anwartschaften in der bAV „unverfallbar“, die Leistungen dem Mitarbeiter also auch bei einem Jobwechsel erhalten bleiben. Generell gilt: Scheidet ein Beschäftigter aus dem Unternehmen aus oder erhält er im bestehenden Arbeitsverhältnis, zum Beispiel während einer Elternzeit, keine Bezüge, kann er die Alterssicherung mit eigenen Beiträgen fortführen oder beitragsfrei stellen.
Gravierende Wissenslücken gibt es auch auf Arbeitgeberseite: Etwa ein Viertel der Chefs verbinden mit dem betrieblichen Vorsorgethema besondere Haftungsrisiken, zusätzliche Kosten sowie Verwaltungsarbeiten und halten sich deshalb zurück. Dabei lässt sich das Thema bAV auch komplett in die Hände einer Versicherungsgesellschaft legen, wie der Gesamtverband der Versicherungsunternehmen (GdV) nicht müde wird zu betonen.
Der Versicherer Gothaer stellt klar: Arbeitnehmer haben es selbst in der Hand, ob sie im Alter eine Betriebsrente erhalten oder nicht. Die Beiträge können vom Arbeitgeber allein, vom Arbeitnehmer allein oder von beiden gemeinsam erbracht werden. Der Arbeitgeber braucht sich an der Finanzierung nicht zu beteiligen, es sei denn, im Tarif- oder Arbeitsvertrag wurde dies anders bestimmt. So haben zum Beispiel der Arbeitgeberverband Gesamtmetall und die IG Metall die Metallrente vereinbart. Sie beinhaltet eine betriebliche Altersabsicherung, einen Berufsunfähigkeitsschutz sowie eine Riester-Rente. Unabhängig davon, ob sich der Arbeitgeber finanziell beteiligt oder nicht, aus Haftungsgründen entscheidet nur er, welcher bAV-Durchführungsweg zum Tragen kommt.
Falls der Arbeitgeber sich nicht auf einen bestimmten Durchführungsweg festlegen will, muss er eine Direktversicherung anbieten. Hierbei handelt es sich um eine Art Lebensversicherung. Der Arbeitgeber schließt den Versicherungsvertrag zugunsten seines Mitarbeiters ab, von dessen Bruttogehalt wird der Beitrag abgezogen und an den Versicherer weitergeleitet. Bezugsberechtigt für die Leistungen sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.
Unabhängig vom Durchführungsweg sind neben den Beiträgen aus dem laufenden Gehalt im Zuge der Entgeltumwandlung Sondereinzahlungen möglich. So kann zum Beispiel das Weihnachtsgeld in die firmenspezifische Alterssicherung fließen, ebenso die vermögenswirksame Leistungen (VL). „Wandeln Mitarbeiter die VL in eine bAV um, profitieren Arbeitgeber durch die Lohnnebenkostenersparnis und die Mitarbeiter durch einen höheren Beitrag zu ihrer Altersversorgung bei gleichem Nettoaufwand“, erklärt Jürgen Schrameier, Vorstandsvorsitzender der WWK Versicherungsgruppe. „Jede Umwandlung von Entgelt zugunsten einer bAV senkt die Lohnnebenkosten um aktuell 19,32 Prozent, zudem kann der Arbeitgeberanteil als Betriebsausgaben geltend gemacht werden“, vervollständigt Siegfried Hischke, Leiter Produktmanagement Firmen bei HDI-Gerling Leben. Diese Vorteile führen oftmals auch dazu, dass der Chef statt einer Gehaltserhöhung lieber Beiträge in die bAV einzahlt.
Doch die Entgeltumwandlung funktioniert nicht unbegrenzt: Der Anspruch ist auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung pro Jahr begrenzt. Im Jahr 2010 beträgt dieser Wert 66.000 Euro, somit können 2.640 Euro umgewandelt und gegebenenfalls noch 1.800 Euro steuerfrei eingebracht werden. Im Rentenalter allerdings ist die Betriebsrente steuerpflichtig, meist aber zu niedrigeren Steuersätzen. Für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Rentner sind in aller Regel Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Vorteile der Ausfinanzierung
HDI-Expertin Sandra Spiecker verbindet mit dem neuen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und der verstärkten Suche nach Fachkräften aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels den Pluspunkt: „Die Unternehmen wurden wachgerüttelt, die Vorteile der bAV rücken mehr in ihr Blickfeld.“ Matthias Wiegel, Sales Director bei Standard Life Deutschland, sieht das genauso: „Im ersten Halbjahr 2010 steuerte die bAV mit zirka 25 Prozent einen beachtlichen und erfreulichen Anteil zum gesamten Neugeschäft bei.“ Und Joseph Wagner, Leiter der Landesdirektion Nord-Württemberg der Generali Versicherungen, meint: „Das Interesse der Unternehmen an Themen rund um die bAV wächst deutlich.“ Hauptgrund ist für Hans-Werner Rölf, Director Corporate Pensions bei Standard Life, das BilMoG. Denn das neue Gesetz habe eine Neubewertung und zugleich deutliche Erhöhung der Pensionsrückstellungen zur Folge, die in der Bilanz ersichtlich werde. Demnach sind die Rückstellungen auf Basis eines von der Bundesbank monatlich ermittelten Marktzinses festzustellen, der eine Erhöhung der Pensionsverpflichtungen um bis zu 20 Prozent bewirkt – trotz gleichbleibender Zusagen gegenüber den Arbeitnehmern. Darüber hinaus sind Gehalts- und Rententrends zu berücksichtigen, was einen Anstieg um 50 Prozent und darüber zum Ergebnis haben kann. Die Auswirkungen: Bei betroffenen Betrieben verschlechtert sich die Eigenkapitalquote, die Bonität, das Kredit-Rating sowie der etwaige Unternehmensverkauf.
Die Lösung aus diesem Dilemma sieht Thomas Grau, Leiter Maklervertrieb Süd bei Allianz Leben und Vorstand des Allianz Pensionsfonds, in der Ausfinanzierung. Gemeint ist, die Pensionsverpflichtungen über einen externen Versorgungsträger wie beispielsweise eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds treuhänderisch auszulagern. „Mit Hilfe des Pensionsfonds können Unternehmen in unterschiedlichen Stufen eine Ausfinanzierung vornehmen und profitieren ganz nebenbei von den geringeren Beiträgen an den Pensionssicherungsverein“, erklärt Grau. Dabei sei die Beitragsreduzierung an den Pensionssicherungsverein, der die Zahlungsunfähigkeit von betrieblichen AV-Systemen verhindere, nicht zu unterschätzen: 2008 lag die Abgabe für Firmen bei 1,8 Promille des insolvenzgeschützten Betriebsrentenvolumens und stieg 2009 auf 14,2 Promille.
Von der Auslagerung und den Möglichkeiten des Pensionsfonds ist auch der britische Lebensversicherer Standard Life überzeugt: „Nicht zuletzt wegen den Herausforderungen des BilMoG sehen wir in der betrieblichen Altersversorgung ein erhebliches Wachstumspotenzial, noch in diesem Jahr werden wir deshalb mit einem Investmentprodukt zur Finanzierung von Pensionsfonds neu auf den Markt kommen“, sagt Verkaufsdirektor Matthias Wiegel.
Autor: Gerd Zimmermann
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