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Forderungsmanagement
Haushaltsentlastung durch externes Inkasso
Haushaltsentlastung durch externes Inkasso
Die schrittweise Umstellung von Kameralistik auf die doppelte Buchführung in Konten (Doppik) in den öffentlichen
Haushalten bringt die wahren Vermögensverhältnisse ans Tageslicht. Damit ist der Weg frei, sinnvolle Konzepte zur
Konsolidierung der leeren Kassen zu entwickeln. Neben Rückstellungen für Pensionszahlungen oder Kosten für
Abschreibungen werden dank Doppik auch Vermögenswerte wie zum Beispiel Außenstände erfasst. In diesem Zusammenhang wird
für Kreise und Gemeinden auch der Einsatz eines betriebswirtschaftlich optimierten Forderungsmanagement durch
spezialisierte Dienstleister interessant, denn die Außenstände werden in vielen Fällen bislang nicht effektiv genug
realisiert.
Dass es in diesem Bereich Verbesserungspotenzial gibt, zeigte zuletzt eine Umfrage des Bundesverbandes Deutscher
Inkasso-Unternehmen e. V., der seine 516 Mitgliedsunternehmen im Herbst 2005 unter anderem auch zum
Forderungsmanagement der öffentlichen Hand befragte. Die Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache. 80 Prozent der
befragten Unternehmen vergeben für das bisherige Forderungsmanagement der öffentlichen Hand die Noten Ausreichend oder
Mangelhaft. Daher empfiehlt der Bundesverband in seinem 10-Punkte-Programm zur Verbesserung der Zahlungsmoral unter
anderem auch eine Professionalisierung des Forderungsmanagements der öffentlichen Hand. Der Verband führt an, dass die
öffentlichen Kassen pro Jahr unter anderem etwa 750 Millionen Euro an Unterhaltsvorschüssen an allein erziehende Mütter
auszahlen, weil die eigentlich zahlungsverpflichteten Väter dafür nicht aufkämen. Die Rückholquoten für diese
Unterhaltsvorschüsse lägen je nach Bundesland bei lediglich 13 bis 21 Prozent.
Die Vorteile, die der Einsatz professioneller Inkasso-Dienstleister für Kommunen mit sich bringen würde, liegen
offen auf der Hand:
- Rationelle und sichere Arbeitsabläufe durch die moderne Informations- und Inkasso-Technologie der Dienstleister,
gerade bei hohem Mahnaufkommen und einer Vielzahl von Forderungen
- Effektivitätssteigerung durch professionelles Forderungsmanagement
- Entlastung der Gemeindekassen gemäß den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Steigerung der Erfolgsquote durch spezialisierte Inkassomitarbeiter und zusätzlichen Informationen aus Datenbanken
mit Konsumenten-Informationen
- Kostenreduzierung durch erfolgsorientierte Vergütung
- Entlastung der im kommunalen Betreibungswesen tätigen Mitarbeiter von Routineaufgaben
Rechtliche Einwände stehen dem Einsatz professioneller Dienstleister nicht im Wege, weil die Erbringung von
Inkasso-Dienstleistungen für Kommunen nach den jeweiligen Gemeindeordnungen zulässig ist. So agiert zum Beispiel
Creditreform seit längerem und in erheblichem Umfang als Partner der öffentlichen Hand und zieht erfolgreich offene
Forderungen ein – unter strenger Beachtung der Datenschutzbestimmungen. Im Bereich zivilrechtlicher Ansprüche,
etwa einer Stadtwerke GmbH oder Forderungen aus den Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Gas, Wasser und
Abwasser, unterscheidet sich die Inkassotätigkeit für den Dienstleister nicht vom Forderungseinzug in der freien
Wirtschaft. Anders verhält es sich bei öffentlich-rechtlichen Forderungen. Hier sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
ausschließlich den Kommunen vorbehalten. Inkasso-Dienstleister können deshalb nur als so genannte Verwaltungshelfer
unterstützend tätig werden. In dieser Eigenschaft kann Creditreform zum Beispiel schriftlich mahnen, Telefoninkasso
betreiben, Adressen recherchieren, Negativüberprüfungen durchführen und Schuldner überwachen, damit Forderungen nicht
verjähren. Werden zusätzlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erforderlich, wird der Vorgang zurück an die Kommune
gegeben. In jeder Phase der Inkassotätigkeit ist die Wahrung der Datenschutzbestimmungen gewährleistet. Dazu kann die
Kommune die beteiligten Inkasso-Mitarbeiter zusätzlich auch persönliche Datenschutzerklärungen unterschreiben
lassen.
Angesichts der je nach Bundesland und Region unterschiedlichen kommunalen Voraussetzungen erfordert das
Forderungsmanagement für die öffentliche Hand viel Sach- und Detailkenntnisse auf Seiten der Inkasso-Dienstleister.
Creditreform profitiert dabei durch seine dezentrale Struktur mit bundesweit 130 Geschäftsstellen. Dadurch sind die
Inkasso-Mitarbeiter der einzelnen Geschäftsstellen mit den jeweiligen kommunalen Gegebenheiten vertraut und können mit
ihrem effektiven Forderungsmanagement zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte beitragen.
Zum Autor
Volker Ulbricht ist Geschäftsführer des Verbandes der Vereine Creditreform e. V.
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