
Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer sind die Partner von Creditreform im internationalen Inkasso?
Die Partner von Creditreform im internationalen Inkasso sind Inkasso-Büros und auf den Forderungseinzug spezialisierte Rechtsanwälte, die direkt vor Ort arbeiten und sich bestens mit den speziellen rechtlichen Rahmenbedingungen und der Geschäftsmentalität im Land auskennen.
Welche Voraussetzungen sind für das Auslandsinkasso zu erfüllen?
Die Voraussetzung besteht in einer Mitgliedschaft bei Creditreform. Eine Mitgliedschaft können Sie beim Verein Creditreform in Ihrer Nähe beantragen. Liegt Ihr Firmensitz außerhalb Deutschlands, können Sie sich direkt an den Verband der Vereine Creditreform e.V. in Neuss wenden.
Kann die Forderung auch in Deutschland tituliert werden?
Diese Frage ist nur im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung zu beantworten. Wenn ein deutscher Gerichtsstand rechtswirksam vereinbart wurde, kann bzw. muss in Deutschland tituliert werden.
Wie kann ein deutscher Titel im Ausland vollstreckt werden?
Zunächst einmal ist zu prüfen, ob ein deutscher Titel im jeweiligen Schuldnerland anerkannt und vollstreckt werden kann. Hier sind i.d.R. bi- oder multilaterale Abkommen zwischen Urteils- und Anerkennungsstaat maßgeblich. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist im Wesentlichen auf eine ordnungsgemäße Zustellung sowohl des verfahrenseinleitenden Schriftstücks als auch der ergangenen Entscheidung zu achten.
Ein fehlender oder mangelhafter Nachweis der Zustellung kann zur Ablehnung der Vollstreckbarkeitserklärung bzw. Versagung als Europäischer Vollstreckungstitel führen. Um ihn dann im Schuldnerland vollstrecken zu können, muss er im Rahmen eines gerichtlichen Anerkennungsverfahrens im Schuldnerland für vollstreckbar erklärt werden. Seit Oktober 2005 können unbestrittene Titel als Europäischer Vollstreckungstitel bescheinigt werden und können dann den im Schuldnerland zuständigen Vollstreckungsorganen zwecks Abwicklung überlassen werden.
Mit welchen Kosten ist bei einer Titulierung im Ausland zu rechnen?
Auch hier gibt es sehr große Unterschiede in den einzelnen Staaten.
Nur wenige Staaten verfügen über eine rechtlich bindende Anwaltsgebührenordnung, so dass in vielen Staaten das Honorar Verhandlungssache ist. Oftmals erfolgt eine Abrechnung der Anwälte auch auf Stundenhonorarbasis, so dass im Vorfeld die Kosten nicht genau beziffert werden können.
Die Creditreform Auslands Inkasso-Abteilung (AIA) benennt aber aufgrund allgemeiner Erfahrungswerte vor einer Klage die bei einem unstrittigen Klageverlauf in der I. Instanz zu erwartenden Kosten.
Wie erfolgt die Auftragserteilung?
Aufträge können auf dem Schriftweg oder per Webformular erteilt werden.
Werden nur unbestrittene Forderungen angenommen?
Grundsätzlich erfolgt nur die Bearbeitung von Forderungen, die nicht ernsthaft bestritten wurden. Strittige Forderungen können ggf. dennoch angenommen werden, wenn mit Auftragserteilung eine Schilderung der Reklamationen der Gegenseite, sowie eine Stellungnahme zu den Reklamationen erfolgt. Die AIA prüft dann kostenfrei, ob eine Bearbeitung sinnvoll erscheint oder nicht.
Gibt es eine Altersbeschränkung für Forderungen?
Eine Altersbeschränkung existiert nicht. Es gilt aber der Grundsatz „je jünger die Forderung, desto besser die Realisierungschancen“. Die AIA honoriert die Übergabe junger Forderungen durch einen reduzierten Provisionssatz.
Gibt es eine Mindestforderungshöhe?
Eine Mindestforderungshöhe existiert nicht.
In welchen Ländern bietet Creditreform Auslandsinkasso an?
Mit Ausnahme weniger Staaten, in denen ein Inkasso-Verfahren aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen (zum Beispiel in Krisengebieten) nicht sinnvoll erscheint, kann das Inkasso weltweit angeboten werden.
Ist ein Überwachungsverfahren im Ausland möglich?
Überwachungsverfahren werden zurzeit neben Deutschland nur für Österreich und die Schweiz angeboten.
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